Rechtliches
Gemeinnützigkeit
Life Bridge Ukraine ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH). Das Finanzamt für Körperschaften I Berlin hat mit Bescheid vom 12. Dezember 2024 festgestellt, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO gemäß § 60a AO erfüllt sind. Gemäß unserer Satzung unterstützen wir gemeinnützige Zwecke, Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO), die Unterstützung von Soldaten und Reservisten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO), die Bereitstellung von Bildung und Berufsausbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie Hilfe für Behinderte und Kriegsopfer (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Wir sind berechtigt, Spendenbescheinigungen für steuerliche Zwecke auszustellen.
Unternehmensinformationen
Der aktuelle Handelsregisterauszug und der Gesellschaftsvertrag können hier abgerufen werden.
Governance
Unsere aktuelle Gesellschafterliste kann hier abgerufen werden. Spenden finanzieren allein unsere gemeinnützige Arbeit und können niemals ausgeschüttet werden. Im Sinne einer guten Unternehmensführung und zur langfristigen Sicherung des Fortbestands des Unternehmens halten derzeit drei verschiedene Personen die Unternehmensanteile. Ferner wurde ein Beirat eingerichtet.